Bei einigen Anwendungsbereichen haben die Server keine feste IP-Adresse und werden mittels dynamisches DNS (DDNS, DynDNS oder ähnliches) mit einer Domain (Hostname) verbunden/erreicht. Sie können auch in diesem Fall unsere SSL Zertifikate installieren und anwenden. Sie können selbst Subdomains wie z.B. "cloud", "fileserver" oder anderes verwenden. So können beispielsweise auch diese Adresse "cloud.meinedomain.de" verwenden.
Jedoch ist hier eine wichtige Bedingung vorausgesetzt. Auch bei DynDNS muss die Domaininhaberschaft bestätigt werden, weitere Details hier.
Die Bestätigung der Domaininhaberschaft (Control Validation Domain) kann auf den drei unterschiedlichen Arten, wie bei jeder anderen Domain, durchgeführt werden:
• E-Mail
• http/https (Datei)
• DNS
Soll eine Sub-Domain vom DynDNS-Betreiber verwendet werden, z.B. meinesubdomain.dyndns.org, ist dies leider nicht möglich. Die Domain dyndns.org gehört dem jeweiligen DynDNS-Betreiber, Sie können daher keine Domaininhaberschaft durchführen.